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Das Berufsbild Masseur

Einen sehr guten Überblick über das Gewerbe der Massage bietet dieser Informationsfilm auf WKO.tv

Das Berufsbild des Masseurs unterscheidet den „gewerblichen Masseur“ und den „medizinischen Masseur“. Der Gesetzgeber hat für beide Berufsbilder unterschiedliche Arbeitsfelder und entsprechende Ausbildungen definiert:

Berufsbezeichnung 

Arbeitsfeld 

Ausbildung 

Gewerblicher Masseur

Gewerbliche Masseure arbeiten in der Gesundheitsvorsorge im Dienstverhältnis in einem Gewerbebetrieb, Sport-, Fitness-,
Wellness- Gesundheitshotel oder nach der Befähigungsprüfung als selbständiger Masseur in eigener Praxis.

Ausbildung zum Gewerblichen Masseur. Die Dauer der Ausbildung beträgt inkl. der Prüfung 750 Stunden
(vgl. 68. Verordnung Masseure/2003). 

Medizinischer Masseur

Arbeiten im Dienstverhältnis unter Anleitung eines Arztes am kranken Menschen 

Die Ausbildung zum medizinischen Masseur umfasst den theoretischen Unterricht einschließlich praktischer Übungen in der Dauer von insgesamt 820 Stunden sowie eine praktische Ausbildung in der Dauer von 580 Stunden, somit insgesamt 1400 Stunden - kommissionelle Abschlußprüfung
(vgl. BGBL 169/2002). 

Beide Berufsbilder können durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen die Berufsbezeichnung „Heilmasseur“ erlangen. Das Arbeitsfeld und die Ausbildung des Heilmasseurs sehen folgendermaßen aus: 

Berufsbezeichnung 

Arbeitsfeld 

Ausbildung 

Heilmasseur

Der Heilmasseur erlangt durch eine Aufschulung die Berechtigung, auf ärztliche Anordnung Massagen durchzuführen. Er kann auch in eigener Praxis auf Zuweisung eines Arztes freiberuflich Patienten therapieren.

Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung zum Heilmasseur ist eine Berufsberechtigung als „medizinischer Masseur“/ „medizinische Masseurin“. Die Aufschulung zum Heilmasseur dauert in der Regel 800 Stunden - kommissionelle Abschlußprüfung (vgl. BGBL 169/2002).

Quelle: www.stmk.wifi.at


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